D. Mit Schreiben vom 7. Februar 2019 führte das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) als Antwort auf eine Anfrage des Rechtsvertreters des Rekurrenten aus, dass die Umnutzung der Remise (Vers.-Nr. 007) für die Aufzucht von Hanf-Jungpflanzen und für die Unterbringung der Hanfernte raumplanungsrechtlich als bewilligungspflichtige Nutzungsänderung mit baulichen Massnahmen zu qualifizieren sei. Dafür dürften bauliche Massnahmen im Innern der Remise, die zuvor für die Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie als Obst- und Leergebindelager gedient habe, unumgänglich sein;