1. Die Ziff. 1, 2, 3 und 4 der Verfügung des Gemeinderates Z.___ vom 8. November 2018 seien aufzuheben; Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 104/2020), Seite 4/18 2. Dem Rekurs sei die aufschiebende Wirkung wieder zu gewähren; Ziff. 3 der angefochtenen Verfügung vom 8. November 2018 sei umgehend aufzuheben; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.