i) Die Bauverwaltung teilte mit Schreiben vom 11. Oktober 2018 dem Rechtsvertreter der Bauherrschaft mit, dass für die angezeigten baulichen Änderungen zu keiner Zeit eine Bewilligung im Meldeverfahren erteilt worden und eine Behandlung im Meldeverfahren auch ausgeschlossen sei. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass die Bauverwaltung Kenntnis erhalten habe, dass auch in anderen Gebäuden sowohl auf Grundstück Nr. 001 als auch auf Grundstück Nr. 002 Umnutzungen bzw. bauliche Änderungen stattgefunden hätten.