Weil innert Frist wiederum keine weiteren Unterlagen eingereicht wurden, wurde ihm am 27. Juli 2018 mitgeteilt, dass die Bauverwaltung nunmehr selbst die notwendigen Abklärungen auf seine Kosten veranlassen und für eine Bestandesaufnahme eine Begehung vor Ort am 20. September 2018 durchführen würde. Für den Fall, dass er die Baugesuchsunterlagen weiterhin nicht vervollständigen würde, wurde ihm der Erlass eines Nutzungsverbots in Aussicht gestellt.