Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 104/2020), Seite 2/18 e) Mit Schreiben vom 25. Mai 2018 teilte der Baugesuchsteller durch seinen Rechtsvertreter mit, dass er das Baugesuch in dieser Sache bereits am 24. Oktober 2016 im Meldeverfahren eingereicht habe. Weil er keine abschlägige Verfügung erhalten habe, sei das Bauvorhaben rechtskräftig bewilligt, weshalb er keine weiteren Unterlagen einzureichen hätte.