b) Mit Schreiben vom 15. November 2016 teilte die Bauverwaltung dem Baugesuchsteller mit, dass aufgrund der unvollständigen Unterlagen das (nachträgliche) Baugesuch nicht geprüft werden könne und forderte weitere Unterlagen ein. c) Gegen diese Aufforderung erhob A.___ durch lic.iur. Urs Pfister, Rechtsanwalt, St.Gallen, am 30. November 2016 Rekurs beim Baudepartement (Verfahren Nr. 16-7186). Der Rekurs wurde am 14. April 2018 wieder zurückgezogen.