c) Auf die Erhebung der amtlichen Kosten in der Höhe von Fr. 600.– bei der Politischen Gemeinde Z.___ wird verzichtet. Der Vorsteher Marc Mächler Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann nach Art. 59bis VRP beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Beschwerde erhoben werden. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 65/2019), Seite 7/7