Nach dem Gesagten ordnet sich die Anbaute mit einer Fläche von 30,24 m2 dem Hauptbau grössenmässig unter. Weiter unterscheidet sich die Anbaute von den Geschossen des Hauptteils optisch, weil sie nicht mit Holz verkleidet ist. Sodann sind die beiden Teile konstruktiv durch eine isolierte Fensterfront voneinander getrennt und werden anders genutzt. Die Küche bzw. der Wohnbereich der Hauptbaute wäre auch ohne den vorgelagerten gedeckten Sitzplatz und den Geräteschuppen offensichtlich nutzbar. Die funktionale Eigenständigkeit der Hauptbaute ist damit gegeben. Zudem hält die geplante Anbaute alle Vorgaben von Art. 9 Abs. 10 BauR ein.