c) Mit Schreiben vom 21. Mai 2019 zeigt lic.iur. Markus Joos, Rechtsanwalt, St.Gallen, die Übernahme der Interessenvertretung des Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 65/2019), Seite 2/7 Rekurrenten an und verlangt Akteneinsicht. Mit Schreiben vom 1. Juli 2019 hält er grundsätzlich am Rekurs seines Klienten fest. Ergänzend führt er aus, die Vorinstanz habe dem Rekurrenten bzw. damaligen Einsprecher zu Unrecht eine Entscheidgebühr auferlegt. E. Auf die weiteren Ausführungen der Verfahrensbeteiligten in den vorgenannten Eingaben wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen