C. Gegen diesen Beschluss erhob A.___ mit Schreiben vom 12. November 2018 Rekurs beim Baudepartement. Es wird folgender Antrag gestellt: Die Baubewilligung vom 29. Oktober sei aufzuheben. Zur Begründung wird geltend gemacht, das Bauprojekt verletze die reglementarisch festgelegten Grenzabstände. D. a) Mit Vernehmlassung vom 19. Dezember 2018 beantragt die Vorinstanz den Rekurs abzuweisen. Zur Begründung verweist sie auf den Einspracheentscheid. b) Mit Schreiben vom 21. Februar 2019 wurde das vorliegende Verfahren aufgrund von Vergleichsgesprächen sistiert. Diese blieben ergebnislos, weshalb das Verfahren in der Folge weitergeführt wurde.