13.2.3 Der Rechtsvertreter der Rekurrenten 2 und 3 reichte am 13. August 2019 für die Rekurse 2 und 3 jeweils eine Honorarnote ein, wobei jene im Verfahren Nr. 18-7323 einen Betrag von Fr. 3'860.20 (zusammengesetzt aus einer Honorarpauschale in der Höhe von Fr. 3'400.– und Barauslagen in der Höhe von Fr. 184.20, zuzüglich Mehrwertsteuer [7,7 Prozent] in der Höhe von Fr. 276.–) und jene im Verfahren Nr. 18-7324 einen Betrag von Fr. 4'083.– (zusammengesetzt aus einer Honorarpauschale in der Höhe von Fr. 3'600.–, Barauslagen in der Höhe von Fr. 191.10 sowie einer Mehrwertsteuer in der Höhe von Fr. 291.90) aufweist.