12.5 Die in den Verfahren Nrn. 18-7323 und 18-7324 (Rekurse 2 und 3) vom Vertreter der Rekurrenten 2 und 3 jeweils am 22. Januar 2019 geleisteten Kostenvorschüsse von je Fr. 1'000.– sind zurückzuerstatten. 12.6 Die in den Verfahren Nrn. 20-6638 und 20-6639 (Rekurse 6 und 7) vom Vertreter der Rekurrenten 6 und 7 jeweils am 16. September 2020 geleisteten Kostenvorschüsse von je Fr. 1'800.– sind zurückzuerstatten. 13. Die Rekurrenten 1 bis 7 sowie der Rekursgegner (in den Verfahren 1 bis 7) stellen jeweils Begehren um Ersatz der ausseramtlichen Kosten.