Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 124/2020), Seite 32/38 10.1.4.1 Das Baugrundstück Nr. 001 befindet sich nach der Gefahrenkarte des Kantons St.Gallen zwar nicht in einem Gefahrengebiet für Rutschungen. Es liegt aber an einem nach Norden abfallenden Hang, und der kantonalen Karte der Geologie (harmonisiert), welche die Beschaffenheit des obersten Bereichs des Untergrunds des Kantons St.Gallen darstellt, ist zu entnehmen, dass sich quer durch das Baugrundstück Nr. 001 und mitten durch das geplante Bauvorhaben die Grenze der "Rutschmasse" zieht. Das hat zur Folge, dass der nördliche Teil des Bauvorhabens in dieser "Rutschmasse" zu liegen kommt.