es gehe jedenfalls nicht an, deren Lösung in ein nachlaufendes Bewilligungsverfahren nach Art. 149 PBG zu verweisen. Der Rekursgegner bringt mit Eingabe vom 20. November 2020 zu den Rekursen 6 und 7 vor, der inzwischen vorliegende geotechnische Bericht vom 30. Oktober 2020 belege, dass die Stabilität von Baugrube und Bauten mit den notwendigen Sicherungs-, Kontroll- und Fundationsmassnahmen gewährleistet werden könne. Vor Baubeginn würden die für die Sicherheit erforderlichen Massnahmen festgelegt und der Vorinstanz zur Prüfung und Freigabe eingereicht.