10.1.4 Die Rekurrenten 2 und 3 bzw. 6 und 7 rügen, es könne nicht beurteilt werden, ob die Bauten Art. 101 PBG genügten. Die massiven Eingriffe in das bestehende Gelände und das Gewicht der geplanten Neubauten würden sich auf den bereits heute rutschgefährdeten Hang auswirken. Auch der bereits heute vorhandene unbefriedigende Wasserhaushalt – welcher Versumpfungen und Wasseransammlungen bei den Rekurrenten zur Folge habe – werde durch das Bauvorhaben weiter verschlechtert. In den Gesuchunterlagen fehlten Hinweise, wie mit diesen Problemen umgegangen werde; es gehe jedenfalls nicht an, deren Lösung in ein nachlaufendes Bewilligungsverfahren nach Art.