Der Plan Nr. 165.202 (Obergeschoss/Attika, Massstab 1:100, vom 31. Oktober 2017) beinhaltet keinerlei Flächenangaben für die beiden Geschosse; zudem sind die Geschosse in diesem Plan auch hinsichtlich Länge und Breite nicht vermasst. Basierend auf den Grundmassen im Plan Nr. 165.201 (Erdgeschoss, Massstab 1:100, vom 31. Oktober 2017) ergibt die von der Rekursinstanz selbst vorgenommene Berechnung der Flächen der Ober- und Attikageschosse