10.1.3.1 In den Baugesuchsakten finden sich weder Pläne noch Berechnungen, aus denen abgeleitet werden könnte, wie gross die beiden Attikageschossflächen maximal sein dürfen. In der angefochtenen Baubewilligung vom 10. August 2018 (Erw. 11) wird einzig festgestellt, dass die beiden Attikageschosse entsprechend Art. 35 Abs. 2 BauO abweichend platziert seien, eine Massangabe oder Begründung, ob deren Grundflächen regelbaukonform sind oder nicht, fehlt indessen. Der Plan Nr. 165.202 (Obergeschoss/Attika, Massstab 1:100, vom 31. Oktober 2017) beinhaltet keinerlei Flächenangaben für die beiden Geschosse;