6.3.1 f.). Aus dem Plan "Niveaupunkt gewachsenes Terrain" (Massstab 1:500, vom 4. Oktober 2017) ergibt sich, dass namentlich der Niveaupunkt des südlich gelegenen Mehrfamilienhauses A aufgrund des Schwerpunkts des oberhalb der Tiefgaragengeschosse liegenden Gebäudegrundrisses ermittelt wurde. Diese Berechnung ist – zumal die Vorinstanz im angefochtenen Beschluss vom 10. August 2018 (Erw. 6) jegliche Begründung schuldig bleibt, weshalb der Niveaupunkt des südlichen Mehrfamilienhauses stimmen sollte – offensichtlich nicht korrekt. Sie verkennt, dass vorliegend zumindest auch das 1. Tiefgaragengeschoss Teil jenes Volumens bildet, welches den gewachsenen Boden durchschneidet.