Ebenso klar dürfte es sein, dass talwärts fahrende Velofahrer, ob sie nun mit einem Tachometer ausgerüstet sind oder nicht, sich kaum an eine signalisierte Geschwindigkeit von 30 km/h halten. Genau aus diesem Grund stellt die VSS-Norm 40 273a bei ihren Empfehlungen für die erforderlichen Knotensichtweiten auf Velofahrer nicht – wie in der Tabelle 1 für Motorfahrzeuge – auf die Zufahrtsgeschwindigkeit, sondern einzig auf die Längsneigung der vortrittsberechtigten Strasse ab (Tabelle 2). Zusammengefasst reicht bei der geplanten Grundstückzufahrt eine Knotensichtweite von lediglich 20 m bei weitem nicht aus, um die Verkehrssicherheit auf der M.___strasse sicherstellen zu können.