Die entsprechenden Bestimmungen der Norm verfolgen die Absicht, zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Abmessungen der Sichtfelder in Verkehrsknoten so festzulegen, dass ein vortrittsbelasteter Fahrzeuglenker gefahrlos in den vortrittsberechtigten Verkehr einbiegen oder diesen kreuzen kann (Art. 2 f. der VSS-Norm 40 273a). Dass auf der M.___strasse Veloverkehr stattfindet, ist unbestritten. Ebenso klar dürfte es sein, dass talwärts fahrende Velofahrer, ob sie nun mit einem Tachometer ausgerüstet sind oder nicht, sich kaum an eine signalisierte Geschwindigkeit von 30 km/h halten.