Norm 640 060 ab und empfiehlt – eben ausgehend von der langen Anhaltestrecke eines leichten Zweirads bei einem Gefälle von mehr als 8 Prozent – eine Knotensichtweite auf Velofahrer von mindestens 60 m. Ohne dass vorliegend ein konkretes Mass für die einzuhaltende Sichtweite festgelegt werden müsste, ist jedenfalls mit den Rekurrenten 1 bzw. 4 und dem TBA davon auszugehen, dass im umstrittenen Einmündungsbereich eine Knotensichtweite von lediglich 20 m, was gemäss Norm die minimale Sichtweite auf Motorfahrzeuge darstellt, für Velofahrer, die auf der M.___strasse talwärts fahren, sicher nicht ausreichend ist.