Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 124/2020), Seite 26/38 und der Längsneigung der Strasse darstellt. Diese Abbildung weist für ein leichtes Zweirad bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h und einem Strassengefälle von 8 Prozent eine Anhaltestrecke von etwa 55 m aus. Diese Anhaltestrecke, die erstens nur für den Idealfall einer trockenen Fahrbahn und zweitens erst ab dem Moment gilt, ab dem der Velofahrer ein Hindernis tatsächlich erkennt und den Bremsvorgang einleitet, kann nun aber nicht unmittelbar mit der nach der VSS-Norm 40 273a einzuhaltenden Knotensichtweite gleichgesetzt werden. Die VSS- Norm 40 273a stellt denn in Ziff. 12.3 auch ausdrücklich auf die VSS-