9.3.6 Der Rekursgegner bezieht sich mit seinem letzten Einwand auf die VSS-Norm 640 060 (Leichter Zweiradverkehr – Grundlagen), die in Abb. 3 die Anhaltestrecke eines leichten Zweirads auf trockener Fahrbahn in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Velofahrers