Demgegenüber bringt der Rekursgegner in der Stellungnahme vom 3. Februar 2020 zu Rekurs 4 vor, die VSS-Norm 40 273a sehe für einen "Knoten ohne Radweg" (Abb. 1, S. 4) – wie er vorliegend zu beurteilen sei – überhaupt keine Sichtlinie auf leichte Zweiräder vor; solche Sichtlinien brauche es nur bei "Knoten mit Radweg (Abb. 2, S. 5). Die Forderung des TBA nach einer Sichtweite von 60 m auf Velofahrer entbehre damit jeglicher Grundlage. Sie sei zudem völlig übertrieben, weil sie eine von Velofahrern gefahrene Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h voraussetze, was einerseits unrealistisch und andererseits in einer Tempo 30-Zone unzulässig sei.