Nicht nur die Rekurrenten 4 beanstanden im Rekurs 4 neuerlich, dass die (inzwischen verfügte) Sichtzone mit 20 m einerseits viel zu kurz bemessen sei und andererseits auch nicht funktioniere, weil sie durch ein bei der Ausfahrt (im vorgesehenen Wartebereich) anhaltendes Fahrzeug blockiert würde und so der erforderliche Sichtbereich gar nicht von Hindernissen freigehalten werden könne. Auch das TBA führt in seinem zweiten Amtsbericht vom 18. November 2019 – unter Berücksichtigung des Einwands des Rekursgegners in der Vernehmlassung vom 31. Oktober 2019 zu Rekurs 4, dass die minimale Knotensichtweite von 60 m auf leichte Zweiräder nur für gerade