Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 124/2020), Seite 24/38 Längsgefälle von bis zu minus 8 Prozent 60 m. Die M.___strasse weise im Bereich der geplanten Einmündung ein Längsgefälle von gut 8 Prozent auf. In den Planunterlagen werde – ohne Berücksichtigung des Gefälles der M.___strasse – mit 20 m lediglich die minimale Sichtweite auf Motorfahrzeuge ausgewiesen. Die vorliegend massgebende Sichtweite für leichte Zweiräder, die auf der M.___strasse bergabwärts führen, sei nicht ausgewiesen.