9.3.1 Das TBA führt im Amtsbericht vom 20. Mai 2019 – gestützt auf die VSS-Norm 40 273a (Knoten – Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene) – zu Rekurs 1 aus, dass (innerorts) auf Knoten mit signalisierter oder eindeutiger Vortrittsregelung die Beobachtungsdistanz für vorwärts ausfahrende Fahrzeuge grundsätzlich 3 m ab Fahrbahnrand betrage. Die minimale Sichtweite auf Motorfahrzeuge betrage an Knoten ohne Gehweg – vom Beobachtungspunkt aus – bei einer Zufahrtsgeschwindigkeit von maximal 30 km/h zwischen 20 m bis 35 m. Dagegen betrage die minimale Sichtweite auf leichte Zweiräder bei einem