Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 124/2020), Seite 23/38 Umweltschutzes sowie weiteren wichtigen Anforderungen der Raumplanung (wie haushälterische Bodennutzung) genügen. Was als hinreichende Erschliessung gilt bzw. welche Anforderungen eine Zufahrt zu erfüllen hat, hängt von der beanspruchten Nutzung des Erschliessungsgebiets sowie von den massgeblichen Umständen des Einzelfalls ab, also in erster Linie von den örtlichen Gegebenheiten und von der Art und Zahl der Gebäude, zu denen die Zufahrt führt (BDE Nr. 96/2020 vom 13. Oktober 2020 Erw. 5.2.4 mit Hinweisen; BGE 116 Ib 159 Erw. 6b; W ALDMANN/HÄNNI, a.a.O., N 21 zu Art. 19).