9. Die Rekurrenten 1 rügen weiter, über die geplante Grundstückzufahrt werde das Baugrundstück ungenügend erschlossen. Durch die Positionierung der Grundstückzufahrt entstehe eine unübersichtliche Verkehrssituation. Ausserdem führe die starke Steigung der Zufahrt zu einer Beeinträchtigung der freien Sicht auf die M.___strasse. Das über das östlich angrenzende Nachbargrundstück Nr. 007 verlaufende Sichtfeld sei durch die dort befindliche Hecke verstellt; zudem sei die Sichtzone auch nicht rechtlich sichergestellt. Das Gefälle der Zufahrt