4 (S. 7 f.) der Botschaft wird ausdrücklich ausgeführt, dass mit der neuen Bestimmung der Schutz der bestehenden Siedlungsstrukturen angestrebt werden solle. Für die Gebiete der WobA, die heute mit Ein- und Zweifamilienhäusern überbaut seien, sei charakteristisch, dass diese grosszügige Siedlungsmuster aufwiesen. Trotzdem könnten darin kleinere Mehrfamilienhäuser erstellt werden, sofern sie sich in die bestehende Quartierstruktur einfügten. Die genauen Ausführungsdetails der Bauten (wie etwa Dachgestaltung, Fenstergrössen und -formen, Farbgebung oder Materialisierung) werden nach dem Wortlaut von Art. 51bis BauO nicht vom Normzweck umfasst;