Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 124/2020), Seite 20/38 vel, der darauf abzielt, die Stellung der Bauten in einem Quartier zueinander und gegenüber den Strassen, deren Erschliessung sowie die Umgebungsgestaltung zu regeln. Dies ergibt sich auch aus der Botschaft des Stadtrates der Stadt Z.___ an das Stadtparlament vom 10. März 2015 (Nr. 2806) zur damaligen Änderung des Zonenplans und Schaffung des neuen Art. 51bis BauO (im Folgenden Botschaft). Unter Ziff. 4 (S. 7 f.) der Botschaft wird ausdrücklich ausgeführt, dass mit der neuen Bestimmung der Schutz der bestehenden Siedlungsstrukturen angestrebt werden solle.