Diese Bestimmung lasse Mehrfamilienhäuser in einer WobA ausdrücklich zu. Die beiden geplanten Gebäude auf dem überdurchschnittlich grossen Grundstück verfügten über ähnliche Grundflächen und Gebäudehöhen wie benachbarte Einfamilienhäuser. Die neuen Mehrfamilienhäuser seien parallel zur Strasse und mit gebührendem Abstand zu den umliegenden Bauten platziert, besässen klar strukturierte Fassaden, eine gut platzierte Tiefgarage und eine intensiv begrünte Umgebungsgestaltung mit natürlich wirkendem Geländeverlauf. Aus denkmalpflegerischer Sicht werde durch das Bauvorhaben jedenfalls kein Schutzobjekt von nationaler oder kantonaler Bedeutung betroffen, geschweige denn beeinträchtigt;