6.1 Es ist zutreffend, dass die DMP vorliegend nicht ins erstinstanzliche Verfahren einbezogen worden war. U.a. deshalb wurde sie im Rekursverfahren zu einem Amtsbericht zur Frage eingeladen, ob das umstrittene Bauvorhaben einen Schutzgegenstand von nationaler oder kantonaler Bedeutung beeinträchtige und deshalb ihre Zustimmung nach Art. 122 Abs. 3 PBG zur Baubewilligung erforderlich gewesen wäre. Im Amtsbericht vom 25. April 2019 führt die DMP aus, das betroffene Grundstück liege zwar gemäss ISOS in der Umgebungszone VIII mit Erhaltungsziel b und einer gewissen Bedeutung für das Ortsbild der Stadt Z.___.