Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 124/2020), Seite 15/38 (1. und 2. Untergeschoss, Massstab 1:100, vom 17. Februar 2020) halten die beiden Tiefgaragengeschosse neu den ordentlichen Strassenabstand von 3 m zur M.___strasse ein, weshalb die Rekurse 1 bis 3 auch in diesem Punkt gegenstandslos sind. 4.5 Die Rekurse 1 bis 3 sind deshalb im vorgenannten Umfang als in der Sache gegenstandslos von der Geschäftsliste des Baudepartementes abzuschreiben.