1.4 Der Rekursgegner bezweifelt im Rekurs 4 die Rekursberechtigung der Rekurrenten. Er bringt vor, die Rekurrenten 4 würden durch die Anordnung der Sichtzone nicht belastet; folglich seien sie nicht berechtigt, dagegen Rekurs zu führen. 1.4.1 Nach Art. 45 Abs. 1 VRP ist zur Erhebung eines Rekurses berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung oder des Entscheids ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Schutzwürdig ist es, wenn der Betroffene rechtlich geschützte Interessen geltend macht oder wenn eine Verfügung oder ein Entscheid seine tatsächliche Interessenlage mehr berührt als irgendeinen Dritten oder die All-