f) Mit Vernehmlassung vom 26. Oktober 2020 beantragt der Rekursgegner durch seinen Vertreter, die Rekurse 5 bis 7 unter Kostenfolge abzuweisen. g) Am 13. November 2020 reicht der Vertreter der Rekurrenten 6 und 7 zu den erwähnten Eingaben eine Replik ein, zu welcher sich der Vertreter des Rekursgegners am 20. November 2020 vernehmen lässt. Am 3. Dezember 2020 reicht der Vertreter der Rekurrenten 6 und 7 eine weitere Eingabe ein. Erwägungen