bb) Gegen den gleichen Beschluss erhoben am 25. August 2020 auch B.___ sowie C.___ durch ihren Rechtsvertreter jeweils für sich Rekurs beim Baudepartement (im Folgenden Rekurs 6 und 7). In den beiden Rekursergänzungen vom 5. Oktober 2020 werden folgende gleichlautende Anträge gestellt: Es sei der Beschluss der Baubewilligungskommission Z.___ vom 3. Juli 2020/239 ad Korrekturgesuch Nr. 55'415.01 aufzuheben und die nachgesuchte Bewilligung zu verweigern; unter voller Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Rekursgegners.