c) Mit Beschluss vom 3. Juli 2020 (eröffnet am 10. August 2020) erteilte die Baubewilligungskommission die Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen und wies die öffentlich-rechtlichen Einsprachen ab, soweit sie darauf eintrat. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Untergeschosse hielten nun den ordentlichen Strassenabstand ein, weshalb das Korrekturgesuch bewilligungsfähig sei. Soweit in den Einsprachen wiederum die Einwände gegen das ursprüngliche Baugesuch wiederholt würden, werde darauf nicht eingetreten.