b) Innert der Auflagefrist vom 19. März bis 1. April 2020 erhoben wiederum A.___ sowie C.___, Z.___, sowie B.___, alle wieder durch ihre Vertreter, drei separate Einsprachen gegen das Bauvorhaben, in denen sie weitgehend an den bereits gegen das ursprüngliche Baugesuch erhobenen Einwänden festhielten bzw. diese erneuerten.