f) Am 31. Mai 2019 nimmt der Vertreter der Rekurrenten 2 und 3 zu den Vernehmlassungen sowie zum Amtsbericht der kantonalen Denkmalpflege Stellung. E. a) Das Baudepartement führte am 12. Juni 2019 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie von zwei Vertretern des TBA und eines der DMP einen Augenschein durch. b) Mit Eingabe vom 30. Juli 2019 lassen sich die Rekurrenten 1 zum Augenscheinprotokoll wie auch zu den Vernehmlassungen der Vorinstanz vom 20. Dezember 2018 und des Rekursgegners vom 7. März 2019 vernehmen. c) Am 31. Juli 2019 reicht der Vertreter des Rekursgegners eine Stellungnahme zu den beiden Amtsberichten sowie zum Augenscheinprotokoll ein.