Hinsichtlich der Sichtverhältnisse führt das TBA aus, dass die Sichtweiten auf die M.___strasse nicht genügten. Gemäss den VSS-Normen betrage die minimale Sichtweite von einer privaten Grundstücksausfahrt auf leichte Zweiräder (auf der M.___strasse) bei einem Längsgefälle der Strasse von bis zu 8 Prozent 60 m. Die erforderliche freie Sicht Richtung Osten auf leichte Zweiräder sei vorliegend nicht gegeben. Die Sichtzone verlaufe über Nachbargrundstücke und sei durch vorhandene Bepflanzungen eingeschränkt. Die Sichtzone müsse zudem rechtlich gesichert werden.