d) Am 25. April 2019 reicht die DMP ihre Stellungnahme zu den Rekursen ein. Sie führt aus, dass aus denkmalpflegerischer Sicht kein Schutzobjekt von nationaler oder kantonaler Bedeutung vom Bauvorhaben betroffen sei, weshalb es keiner Zustimmung der DMP im Sinn Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 124/2020), Seite 6/38 von Art. 122 Abs. 3 PBG zur Baubewilligung bedurft habe. Die Einfü- gungs- und Gestaltungsvorschriften von Art. 51bis BauO seien aus denkmalpflegerischer Sicht erfüllt; einzig die Erschliessung sollte optisch verkleinert werden.