Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 124/2020), Seite 5/38 Gesamtentscheid erforderlich gewesen sei, sofern die DMP im Rahmen des Rekursverfahrens bestätige, dass keine Beeinträchtigung eines kantonalen oder nationalen Schutzgegenstands vorliege. Zur Frage der Befangenheit sei anzumerken, dass E.___ an der Beschlussfassung der Baubewilligungskommission in keiner Weise mitgewirkt habe.