D. a) Mit Stellungnahme vom 20. Dezember 2018 beantragt die Vorinstanz, den Rekurs 1 abzuweisen sowie eine Vernehmlassung bei der DMP im Sinn von Art. 122 Abs. 3 PBG einzuholen. Zur Begründung wird einerseits auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid verwiesen und andererseits geltend gemacht, dass vorliegend kein