19 Abs. 2 BauO 1,2 m über dem Niveaupunkt zuzulassen. Hinzu komme, dass auch die geplanten Aufschüttungen quartierfremd und übermässig seien, was zu einer Verletzung von Art. 51bis BauO führe. Zudem halte das projektierte Haus B den Gebäudeabstand gegenüber dem Einfamilienhaus des Rekurrenten 3 auf Grundstück Nr. 004 nicht ein. Die Mehrfamilienhäuser würden in mehrfacher Hinsicht die in Art. 51bis BauO geforderte besonders gute Einfügung in die bestehende Überbauung nicht erfüllen und zudem dem ISOS widersprechen. Weiter könne nicht beurteilt werden, ob die Bauten Art. 101 PBG genügten.