dagegen komme dem ISOS in diesem Gebiet keine eigenständige Bedeutung zu. Auch die Erschliessung sei nicht zu beanstanden, weil die Tiefgaragenzufahrt in Bezug auf die Sichtwinkel und die Längsneigung den Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) entspreche. C. a) Gegen diesen Beschluss erhoben A.___ durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 6. November 2018 Rekurs beim Baudepartement (im Folgenden Rekurs 1). Mit Rekursergänzung vom 3. Dezember 2018 werden folgende Anträge gestellt: