c) Mit Beschluss vom 10. August 2018 (eröffnet am 25. Oktober 2018) erteilte die Baubewilligungskommission Z.___ die Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen und wies die öffentlich-rechtli- chen und die privatrechtlichen Einsprachen nach Art. 684 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (SR 210; abgekürzt ZGB) von A.___, C.___ und B.___ ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, die geplanten Mehrfamilienhäuser unterschritten die höchstzulässige Gebäudehöhe und hielten die Grenz- und Gebäudeabstände teilweise mit grossen Reserven ein. Die Tiefgarage sei eine unterirdische Baute;