c) Mit Gesuch vom 13. Februar 2017 an die Baubewilligungskommission Z.___ liess D.___ ein Vorverfahren nach Art. 91 f. des Baugesetzes vom 6. Juni 1972 (nGS 8, 134; abgekürzt BauG) einleiten. Darin unterbreitete er der Baubewilligungskommission unterschiedliche Fragen zu seinem Bauprojekt, namentlich zur Gestaltung, zu einem Flächenabtausch im Bereich der Nordgrenze, zur Situierung des Attikageschosses, zur Bewilligungsfähigkeit der Tiefgarage sowie zur Anordnung eines Besucher-Parkplatzes. Die entsprechende Beurteilung durch die Baubewilligungskommission erfolgte mit Beschluss vom 24. März 2017.