b) Gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS; Band 1.1 – Stadtgemeinde Z.___) bzw. dem Richtplan des Kantons St.Gallen besitzt die Stadt Z.___ ein Ortsbild von nationaler Bedeutung. Das Grundstück Nr. 001 liegt in der Umgebungszone VIII mit dem Erhaltungsziel b. Die Umgebungszone wird wie folgt beschrieben: "Heterogene Wohnüberbauung an steiler Südhanglage oberhalb der Ausfallachse bis zur nördlichen Waldgrenze, Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Wohnblöcke in Gärten, vor allem aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts."