{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-12-10", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_18-7222---18-7323---_2020-12-10.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=193&type=1563347022&cHash=4d3973592e7acce3935c4441d2625a7e", "Checksum": "029ffa69d7f9152c1864c511f8810e74"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["18-7222 / 18-7323 / 18-7324 / 19-7628 / 20-6605 / 20-6638 / 20-6639"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 10.12.2020 18-7222 / 18-7323 / 18-7324 / 19-7628 / 20-6605 / 20-6638 / 20-6639"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:10:57", "Checksum": "13ad98a138f55dbb7b73497dd6caff51", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 10.12.2020 18-7222 / 18-7323 / 18-7324 / 19-7628 / 20-6605 / 20-6638 / 20-6639\n\n Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 124/2020), Seite 2/38\nVerletzung verschiedenster Bauvorschriften, die unzureichende Erschliessung sowie die ungenügende Einfügung der geplanten Baukörper ins Quartierbild.\n\nc) Mit Beschluss vom 10. August 2018 (eröffnet am 25. Oktober\n2018) erteilte die Baubewilligungskommission Z.___ die Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen und wies die öffentlich-rechtli-\nchen und die privatrechtlichen Einsprachen nach Art. 684 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (SR 210; abgekürzt ZGB) von A.___,\nC.___ und B.___ ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, die geplanten\nMehrfamilienhäuser unterschritten die höchstzulässige Gebäudehöhe\nund hielten die Grenz- und Gebäudeabstände teilweise mit grossen\nReserven ein. Die Tiefgarage sei eine unterirdische Baute; sie müsse\ndeshalb keinen Grenzabstand einhalten und die für die Tiefgarage erforderlichen Entrauchungsöffnungen seien Anlagen, die ebenfalls keinen Grenzabstand einzuhalten hätten. Die Tiefgarage unterschreite\nzwar den Strassenabstand; dafür könne aber eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Das Attikageschoss solle abweichend von der Regelbauvorschrift situiert werden; es beeinträchtige die Nachbarinteressen nicht, weshalb es trotzdem bewilligungsfähig sei. Das Baugrundstück befinde sich in der WobA und erfülle alle für diese geltenden\nEinfügungsmerkmale; dagegen komme dem ISOS in diesem Gebiet\nkeine eigenständige Bedeutung zu. Auch die Erschliessung sei nicht\nzu beanstanden, weil die Tiefgaragenzufahrt in Bezug auf die Sichtwinkel und die Längsneigung den Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) entspreche.\n\nC.\na) Gegen diesen Beschluss erhoben A.___ durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 6. November 2018 Rekurs beim Baudepartement (im Folgenden Rekurs 1). Mit Rekursergänzung vom 3. Dezember 2018 werden folgende Anträge gestellt:\n\n1. Der Einspracheentscheid der Baubewilligungskommission Z.___ vom 25. Oktober 2018 (Verfahren-\nNr. 55415) sei vollumfänglich aufzuheben und es sei\ndie Baubewilligung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und den Gebäudeabbruch auf dem Grundstück Nr. 001, Grundbuch Z.___,\naufzuheben resp. nicht zu erteilen, soweit darauf überhaupt einzutreten ist;\n\n2. Verfahrensantrag: Es sei ein Augenschein vor Ort mit\nanschliessender Rekursverhandlung durchzuführen;\n\n3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Baugesuchstellers.\n\nZur Begründung wird geltend gemacht, dass der vorinstanzliche Entscheid schon wegen der Verletzung der Ausstandsregeln aufzuheben\n\n"}